[14.07.2016] Die Fehlerquote der Jobcenter bei der Erstellung von Hartz-IV-Bescheiden ist seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 anhaltend hoch. Wem dadurch zu Unrecht Leistungen verweigert werden, ist in seiner Existenz bedroht – sollen doch die beantragten Hartz-IV-Leistungen das absolute Existenzminimum sichern. Mit einem Rechtsanwalt für Sozialrecht können betroffene Hartz-IV-Empfänger gegen falsche Bescheide vorgehen und die ihnen zustehenden Leistungen rechtlich durchsetzen.