[20.10.2016] Das Bundesarbeitsgericht hat das Unerwartete getan: Der 10. Senat hat die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen über das Sozialkassenverfahren für unwirksam erklärt. Bislang geht es um Allgemeinverbindlicherklärungen von 2008, 2010 und 2014.