[08.01.2016] Seit dem 17. August 2015 gilt das neue EU-Erbrecht. Nach welchem nationalen Recht ein Europäer jetzt beerbt wird, richtet sich seitdem nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen. Ein Deutscher wird jetzt also nach spanischem Erbrecht beerbt, wenn er seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien hatte. Das gilt für alle Spanien-Residenten, die in Spanien ihren Lebensmittelpunkt haben.