[19.10.2021] Um gegen ein rechtskräftiges Urteil anzugehen, ist in der Regel das Wiederaufnahmeverfahren das letzte Rechtsmittel. Es dient der Korrektur einer unrichtigen Rechtsprechung und stellt meist die letztmögliche Chance auf Gerechtigkeit dar. Nur etwa drei Prozent dieser Maßnahmen sind erfolgreich. Wer allerdings zu Unrecht verurteilt wurde, sollte die Hoffnung auf einen fairen Prozess nicht aufgeben.