[09.01.2024] Gegen die am Abend des 8. Januar 2023 verkündeten Entscheidungen des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main über die Zurückweisung der Anträge auf Untersagung des Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) haben die Antragsteller jeweils Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht eingelegt.