[23.10.2015] Eine Frau kollidierte mit ihrem Ford in einer Engstelle mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Eigentlich ein typischer Fall für die Haftpflichtversicherung; doch hat dieser eine Besonderheit: Die Fahrerin hatte nur einen kroatischen Führerschein – also keine gültige Fahrerlaubnis (Urteil des Amtsgericht Bergheim vom 30.03.2015 - 27 C 168/14).