[04.08.2015] Vor einiger Zeit berichteten wir über einen von durch unsere Kanzlei beim Landgericht Frankfurt am Main erwirkten Beschluss (LG Frankfurt, Beschluss v. 30.9.2014, Az. 2-03 O 378/14), in welchem es zwei „Youtubern“ untersagt wurde, die Fotografie unserer Mandantin im Internet öffentlich zur Schau zu stellen.