[09.08.2016] Durch einen Erbvertrag können sich Personen erbrechtlich sehr intensiv aneinander binden, je nach Maßgabe der Wünsche der Beteiligten bis hin zu einer nahezu nicht mehr zu beseitigenden Bindung. Während ein gemeinsames Testament nur von Ehegatten oder Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft abgeschlossen werden kann, kann ein Erbvertrag auch von Personen abgeschlossen werden, die nicht miteinander verheiratet sind.