[11.08.2015] Urheberrechtlich geschützte Inhalte und Facebook – Das geht nicht immer gut. Denn Facebook lässt sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von seinen Nutzern eine Lizenz an den auf Facebook geposteten Inhalten erteilen. Wird ein Bild gepostet, erteilt der Nutzer also automatisch eine Unterlizenz an Facebook. Das verträgt sich aber oft nicht mit den Lizenzbestimmungen des Bildurhebers.