[30.03.2016] Mit dem Tod eines Menschen geht dessen Vermögen auf die Erben über. Dazu gehören auch ausstehende Lohnansprüche aus einem Arbeitsverhältnis. Doch wie ist es mit noch nicht genommenen Urlaubstagen? Verfallen sie, oder können die Erben vom Arbeitgeber die Abgeltung des Resturlaubs in Geld verlangen?