[05.12.2018] Bei Überstunden handelt es sich um Arbeitszeit, die der Arbeitnehmer über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus leistet, sei es aufgrund des Arbeitsvertrages, eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung. Es handelt sich somit bei Vollzeitbeschäftigten um Mehrarbeit.