[05.01.2017] Am 09.01.17 jährt sich die Einführung der Informationspflicht auf die OS-Streitbeilegungsplattform der EU. Unternehmen müssen bei Onlineverträgen mit Verbrauchern innerhalb der EU seit 2016 auf ihrer Homepage und in den AGB auf die OS-Plattform hinweisen. Das OLG München hat nunmehr die konkreten Anforderungen präzisiert.