[27.10.2016] Das Verwaltungsgericht Neustadt (Beschluss vom 28.09.2016, Az. 1 L 784/16.NW) hat entschieden, dass eine Fahrerlaubnis entzogen werden darf, wenn der Betroffene unter einer Alkoholsucht leidet. Die Fahrerlaubnisentziehung ist auch dann rechtmäßig, wenn der Betroffene nicht wegen eines verkehrsrechtlichen Verstoßes zuvor aufgefallen war.