[22.01.2016] Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH hat am 19.01.2016 zum Aktenzeichen XI ZR 388/14 entschieden, dass die Klausel in einem Kreditvertrag zwischen einer Bank und einem Verbraucher, wonach im Falle vorzeitiger Vollrückzahlung des Darlehens zukünftige Sondertilgungsrechte des Kunden bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unberücksichtigt bleiben, unwirksam ist.