[21.12.2017] Fällt die Heizung mehrmals hintereinander in kurzen zeitlichen Abständen aus und passiert dies auch über die Weihnachtsfeiertage, so ist eine Kürzung der Monatsmiete um 25 Prozent gerechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor.