[11.10.2013] Die Bundesnetzagentur kann jetzt besser gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgehen. Durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind nun Bußgelder in Höhe von 300.000 Euro möglich. Die neue Regelung trat am 9. Oktober in Kraft.