[15.04.2016] Volkswagen hat durch seine Manipulation eine vorsätzliche Sittenwidrige Schädigung begangen. Jedem Kunden steht daher ein Anspruch, unabhängig vom Alter des Fahrzeuges, zu. Dies betrifft auch Kunden anderer Konzernmarken, da Volkswagen auch als Zulieferer für andere Hersteller auftritt.