[10.08.2020] Ob kreditfinanziert oder geleast – der Widerrufsjoker bietet Verbrauchern die Möglichkeit, aus ihrer Autofinanzierung oder Leasingvertrag wieder auszusteigen. Möglich ist der Widerruf, wenn dem Verbraucher eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erteilt wurde. Das gilt nicht nur für Kreditverträge, sondern auch für Leasingverträge, wie ein Urteil des OLG München vom 18. Juni 2020 eindrucksvoll zeigt (Az.: 32 U 7119/19).