[22.07.2016] Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat mit Urteil vom 12. Juli.2016 - XI ZR 564/15 - entschieden, dass die „frühestens“-Widerrufsbelehrung der Sparkasse Nürnberg fehlerhaft ist und ein Darlehensvertrag aus April 2008 daher noch widerruflich sei.