[20.01.2016] Nur mit einer „ordnungsgemäßen“ Betriebskostenabrechnung wahren Vermieter die vom Gesetz geforderte 1-jährige Abrechnungsfrist, mit der sie auch eine Nachzahlung durchsetzen können. Sofern die nachfolgenden 5 Grundregeln beachtet werden, kann jeder Vermieter eine wirksame Betriebskostenabrechnung erstellen.