[06.06.2017] Nach einer Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (SächsOVG) beurteilt sich die Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit für den Umbau und die Erweiterung eines Wochenendhauses in einem - vielfach vorzufindenden - faktischen Wochenendhausgebiet nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich). Der Bauherr wandte sich vergeblich gegen einen Widerspruchsbescheid, der die ihm erteilte Baugenehmigung aufgehoben hat (SächsOVG, Urteil vom 12.05.2014 - 1 A 795/12).