[18.04.2017] Binnen kurzer Zeit erteilt das Oberlandesgericht Stuttgart der Kündigung von Bausparverträgen durch die Wüstenrot Bausparkasse zum zweiten Mal eine Absage. Nachdem das OLG schon Ende März eine Kündigung für unberechtigt erachtete, entschied es am 4. Mai erneut zu Gunsten einer Bausparerin (Az.: 9 U 230/15).