[06.07.2018] Viele Bausparer erhalten aktuell eine Kündigung der Debeka Bausparkasse unter Berufung auf § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Die Bausparkasse behauptet in den Kündigungsschreiben regelmäßig, es bestünde ein Kündigungsgrund wegen seit mehr als 10 Jahren bestehender Zuteilungsreife des Bausparvertrages.