[31.07.2018] Das Kammergericht hat mit Urteil vom 10. Juli 2018 - 4 U 3/17 - entschieden, dass eine von der Deutsche Kreditbank AG (DKB) verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, weshalb das bei Immobiliendarlehen bestehende Widerrufsrecht auch annähernd sechs Jahre nach Vertragsschluss noch wirksam ausgeübt werden konnte.