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Mietrecht | 17.08.2018

Kündigung

AG München: Fristlose Kündigung wegen Treppen­diebstahls gerechtfertigt

Nach Zwangs­versteigerung hat neuer Eigentümer Anspruch auf komplette Immobilie samt Treppe

(Amtsgericht München, Urteil vom 17.08.2018, Az. 424 C 13271/17)

Ein Hauch von Schilda: Nach der Zwangs­versteigerung eines Mehr­familien­hauses in München hat ein Mieter den einzigen Zugang zum Gebäude abgeschafft, der nicht durch seinen Wohnungs­flur führt. Die Eisentreppe zum ersten Stock wurde einfach abgeschraubt.

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Der Vermieter hat dem Mann darauf fristlos gekündigt - zu Recht, wie das Amtsgericht München (Az.: 424 C 13271/17) bekannt gab.

Mieter demontiert Treppe zum Obergeschoss

Der neue Vermieter hatte das ganze Haus bei einer Zwangs­versteigerung gekauft. Der langjährige Mieter der Drei-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss hatte daraufhin mit dem Abmontieren der Außen­treppe den Zugang zur Wohnung im ersten Ober­geschoss blockiert.

Mieter beruft sich auf eigene Rechte an der Treppe

Bei Gericht führte der Mieter ins Feld, er habe die Treppe einst angeschafft. Sie gehöre also ihm und darum dürfe er sie auch abbauen.

AG: Kündigung wegen Diebstahls gerechtfertigt

Das Gericht sah das anders und sprach im Urteil von Diebstahl. Denn nach der Zwangs­versteigerung gehöre dem neuen Eigentümer die komplette Immobilie samt Treppe. „Das Gericht ist überzeugt davon, dass die Wegnahme der Treppe allein dem Ziel diente, den Kläger zeitweise aus dem Haus herauszuhalten“, hieß es in der Begründung.

Quelle: dpa/DAWR/ab

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