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Strafrecht | 11.12.2018

Blitzer-Attrappe

Anzeige wegen Amts­anmaßung: Verfahren wegen selbstge­bastelter Blitzer-Attrappe eingestellt

Aufstellen von selbst­gebastelte Blitzer-Attrappe ist und bleibt jedoch strafbar

Ein wegen Amts­anmaßung angeklagter Tischler, der mit einer selbst­gebastelten Blitzer-Attrappe in seinem Kölner Stadt­viertel Tempo 30 durchsetzen wollte, ist vor Gericht glimpflich davon­gekommen.

Sein Verhalten wecke Sympathie, bleibe aber dennoch strafbar, sagte die Amts­richterin in Köln. Sie stellte das Verfahren gleichwohl ohne Auflagen ein, weil der Angeklagte offenbar nicht gewusst habe, dass seine Handlung verboten war - und weil er niemandem schaden wollte. Ein Autofahrer hatte den 36-Jährigen im April wegen Amts­anmaßung angezeigt.

Blitzer-Attrappe selbst gebastelt und aufgestellt

Der Mann hatte die Blitzer-Attrappe an seinem Haus aufgestellt. Vor Gericht räumte der Angeklagte ein, dass er die Attrappe an einem Samstag­nachmittag im Jahr 2015 mit seinen heute neun und elf Jahre alten Kindern gebastelt habe. „Meine Kinder hatten Angst, über die Straße zu gehen“, sagte der 36-Jährige vor Gericht. „Da habe ich mir gedacht: Mache ich mir mit meinen Kindern doch einen schönen Bastel­nachmittag.“

Beklagter wollte Tempo 30 durchsetzen

Zuvor hatte er laut Angaben vor Gericht mehrmals Stadt und Polizei kontaktiert und um Geschwindigkeits­kontrollen gebeten - auch weil sich in der Nähe ein Kinder­garten, eine Gesamt­schule und ein Nah­erholungs­gebiet befänden. „Ich wollte den Leuten nur ins Bewusstsein rufen, dass hier Tempo 30 ist. Mein Ziel war es nicht, Amts­handlungen zu untergraben“, rechtfertigte sich der Angeklagte

Quelle: dpa/DAWR/ab
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