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Strafprozessrecht und Strafrecht | 08.04.2015

Gefängnisausbruch

Besonderer Gefängnisausbruch: Häftling fälscht E-Mail und entlässt sich selbst aus dem Gefängnis

Gefängnisstäbe mit einer Eisensäge durchsägen - das war früher. Moderne Häftlinge nutzen heutzutage natürlich die Möglichkeiten des Internets und entlassen sich per gefälschter E-Mail einfach selbst.

Einem gewieftem Häftling standen die Tore eines des bestgesicherten Gefängnisses in Großbritannien weit offen. Um in die Freiheit zu gelangen, stellte er einfach seine eigenen Entlassungspapiere aus. Und kurz danach war er frei.

Der Häftling Neil Moore saß nach einem Bericht der BBC im Wandsworth Gefängnis im Südlondoner Stadtbezirk in England in Untersuchungshaft. Der Millionenbetrüger war während der Untersuchungshaft aber nicht untätig. Er konnte sich ein Handy beschaffen und ein gefälschtes E-Mail-Konto einrichten.

Moore benutzte eine E-Mail-Adresse, die der amtlichen Adresse täuschend ähnlich sah. Von dieser Adresse soll er die gefälschten Entlassungspapiere an seine Aufseher im Gefängnis geschickt haben. Das Gefängnispersonal soll die Papiere für echt gehalten haben und öffnete Moore alle Türen in die Freiheit.

Der Gefängnisleitung fiel Moores Ausbruch erst wenige Tage später auf, als Anwälte mit ihm im Gefängnis sprechen wollten und Moore nicht mehr da war.

Moores Ausbruch Internet 2.0 ereignete sich bereits am 10. März 2014. Lediglich drei Tage nach der geglückten Flucht wurde Moore reumütig und stellte sich wieder bei der Polizei. Die BBC berichtete jetzt wieder über den Fall, weil derzeit gegen Moore wegen des Ausbruchs ein Gerichtsverfahren läuft. Das Urteil wird möglicherweise bereits am 20. April gesprochen (vgl. dazu für Deutschland: Gefängnisausbruch: Ist das Ausbrechen aus einem Gefängnis für einen Strafgefangenen strafbar?).

Siehe zum Thema Gefängnis:

Quelle: DAWR/BBC
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