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DJ legt in Original-Polizeiuniform in Altstadt-Club auf
DJ Theo wusste zuerst gar nicht, wie ihm geschah. Er hatte am Rosenmontag in einem Altstadt-Club als Polizist
verkleidet am DJ-Pult gestanden und war kurz vor die Tür gegangen, um frische Luft zu schnappen. Plötzlich wird er von vier bis fünf echten Polizisten umringt. DJ Theo muss sich auf der Stelle ausziehen: Weil er für sein Karnevalskostüm Original-Uniformteile verwendet hat, wird ein Strafverfahren gegen ihn angestrengt, die Uniformteile werden beschlagnahmt.
StaatsÂanwaltschaft erlässt Strafbefehl in Höhe von 1.200 Euro
„Man sollte doch etwas Augenmaß walten lassen“ - Rechtsanwalt Stefan Zipse aus Köln ist aufgebracht. Für ihn schießt die Justiz gerade mit großen Kanonen auf einen sehr kleinen Spatzen: seinen Mandanten. Wegen Titel- und Amtsmissbrauchs hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl in Höhe von 1.200 Euro gegen den Plattenaufleger erlassen. Der legte Widerspruch ein. Nun landete der Fall vor Gericht.
DJ beteuert Unwissenheit über Strafbarkeit seines Handelns
Die Originaluniform will der DJ sich von einem Freund, ebenfalls Polizeibeamter, ohne dessen Wissen geborgt haben: „Der hatte seinen Rucksack mit der Uniform bei mir vergessen.“ „Es tut mir ja auch leid“, sagt DJ Theo (54) kleinlaut. Im Nachhinein sei es eine dumme Idee gewesen, aber: „Ich wusste nicht, dass so etwas strafbar ist.“
Verteidiger lehnt Angebot zur Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage ab
Richter Thorsten Huber glaubt ihm: „Sie haben sich dabei nichts Böses gedacht.“ Doch sein Vorschlag, dass Verfahren gegen 600 Euro Geldauflage einzustellen, bringt Anwalt Zipse auf die Palme, er wird laut: „Wie betrunken muss jemand sein, um meinen Mandanten für einen Polizisten zu halten?“
DJ war als „falscher Polizist“ erkennbar
Der sei doch unter tausenden falschen Polizisten im Karneval eher „schlecht verkleidet“ gewesen. Der 54-Jährige habe weder Schirmmütze noch Uniformjacke angehabt, geschweige denn eine Dienstwaffe getragen. Fotos vom Rosenmontag zeigen den DJ mit langen offenen Haaren und weit aufgeknöpftem Hemd.
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Anwalt sieht in Verhalten seines Mandanten einen Bagatellverstoß
Anwalt Zipse zitiert Urteile des Oberlandesgerichts München: „Wer zum Zwecke der Maskerade eine Uniform trägt, macht sich dadurch nicht strafbar.“ Auch einen Politiker, der im Wahlkampf in eine Polizeiuniform geschlüpft sei, habe man nicht vor Gericht gezerrt. Der Anwalt sieht Justitia mit zweierlei Maß am Werke:„Das ist doch ein Bagatellverstoß!“ Doch Richter Huber sieht den Straftatbestand als erfüllt: „Das ist schon genug Uniform“.
Neues Kostüm für den DJ: Sträflingsklamotten
Anwalt und DJ bleiben stur und bestehen auf einer Beweisaufnahme. Die Polizisten vom Rosenmontag müssen nun demnächst als Zeugen vor Gericht erscheinen. Ihretwegen wäre die Party beinahe geplatzt, hätte der Clubchef seinem DJ nicht noch rasch ein neues Kostüm organisiert: Theo konnte in Sträflingsklamotten weitermachen.
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