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Tierschutzrecht und Verwaltungsrecht | 20.03.2019

Gepfändet und verkauft

Gutachten billigt Pfändung und Verkauf von Mops Edda

Bewusste Missachtung bestehender Zahlungs­verpflichtungen recht­fertigt Verkauf des Tieres

Ein Rechts­gutachten für einen gepfändeten Mops - so etwas hat es in Deutschland wohl noch nie gegeben. Die Stadt Ahlen hat damit jetzt schriftlich, dass sie Hund „Edda“ einziehen und im Internet verkaufen durfte. Das 19-seitige Papier ist unfreiwillig unterhaltsam.

„Zu einem Hund lässt sich auch eine engere Bindung aufbauen als etwa zu einem Fisch“: Ein Satz, der in Aquarianer-Kreisen für Debatten sorgen könnte - und den Streit um den gepfändeten Mops „Edda“ fort­schreibt. Der Hund-Fisch-Vergleich stammt aus einem Rechts­gutachten, das die Stadt Ahlen bei der renommierten Kanzlei Wolter Hoppenberg in Auftrag gegeben hat. Der Ton des Hunde-Gutachtens ist im wahrsten Sinne des Wortes knochentrocken - der Inhalt tierisch interessant.

Gutachten enthüllt ein robustes Vorgehen

Für das 19-seitige Gutachten, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, rekonstruierte ein drei­köpfiges Team der Kanzlei den Fall, der zunächst das Münsterl­and und schließlich sogar die „New York Times“ beschäftigte: Die Pfändung von Rasse-Mops „Edda vom Cappenbergersee“ sowie der Verkauf über die Internet­plattform eBay. Das interne Gutachten enthüllt ein robustes Vorgehen der Beamten.

Mops „Edda“ war das Wertvollste der Schuldnerin

So kam es laut dem Papier am 26. November 2018 auf „richterliche Anordnung hin“ zu einer „Durch­suchung der Privat­wohnung der Schuldnerin“. Die Ahlenerin hatte bei der Stadt rund 7.000 Euro Schulden. Unter anderem wegen der Hundesteuer und Ganztags­betreuung für zwei schul­pflichtige Kinder. Bei der Suche nach pfändbaren Vermögens­werten seien die beiden Vollziehungs­beamten in der Wohnung auf den Mops gestoßen, „dessen Anschaffungs­preis nach Auskunft der Schuldnerin bei 2.400 Euro lag“, so das Rechts­gutachten. Außer dem Tier habe man nichts Wertvolles gefunden - also wurde „Edda“ später abgeholt.

Pfändung war zulässig

Darf man das? Ja, sagt die Kanzlei Wolter Hoppenberg. Die Mops-Pfändung sei zulässig gewesen, da Frauchen sich „besonders hartnäckig“ geweigert habe, ihre Schulden zu bezahlen. Vielmehr habe sie stattdessen auch noch den teuren Hund gekauft: „Eine bewusste Missachtung bestehender Zahlungs­verpflichtungen.“ Auch die emotionale Bindung zum Mops könne so groß nicht sein, so die Rechts­experten, da die Frau „keine Anstrengungen unternommen hat, den Hund zurück­zuerlangen“. Das Angebot der Stadt, die Pfändung rück­gängig zu machen, habe sie sogar abgelehnt.

Gutachten stellt „Verfahrensfehler“ fest

Einen Persil­schein stellt die Kanzlei der Stadt mit dem Gutachten allerdings nicht aus. So ist von „Form- bzw. Verfahrens­fehlern“ bei der eBay-Versteigerung die Rede. Die seien aber nicht entscheidend. Ahlens Bürger­meister Alexander Berger kündigte dennoch eine Dienst­anweisung an, „damit sich ein ähnlicher Fehler in Zukunft nicht wiederholt“.

Ende der Pfoten-Posse noch nicht absehbar

Hat die Pfoten-Posse damit ein Ende? Wohl kaum. „Eddas“ Frauchen, die den Mops in „Wilma“ umtaufte, hat Klage gegen die Stadt Ahlen eingereicht. Sie will den Kaufpreis von 690 Euro zurück und Geld für die Tier­arzt­kosten. Den Schriftsatz hat Bürger­meister Berger nach eigenen Angaben zur Prüfung an die gleiche Kanzlei weiter gegeben, die das Gutachten erstellt hat.

Kosten des juristischen Aufwands noch nicht bekannt

Was der juristische Aufwand die Stadt bisher gekostet hat, konnte Kämmerer Dirk Schlebes noch nicht sagen. Die Rechnung der Anwälte sei noch nicht eingegangen. Am 25. März ist der Mops noch einmal Thema im Finanzaus­schuss der Stadt.

Bei seinem neuen Frauchen Michaela Jordan erholt sich die Hündin derweil von einer Augen-OP. „Die hat sie gut überstanden“, sagte Jordan der dpa.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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