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Arbeitsrecht | 10.01.2018

Kündigung

Kindertraum zerstört: Verkäuferin klärt Mädchen über Weihnachts­mann auf und verliert Job

Kündigung aus Disziplinar­gründen zulässig

Eine Mit­arbeiterin einer Kaufhaus­kette hat in Spanien die Tochter von Kunden über den Weihnachts­mann „aufgeklärt“ und deshalb ihren Job verloren.

Die Kündigung aus Disziplinar­gründen sei in diesem Fall zulässig, entschied das Oberlandes­gericht der Kanaren in Santa Cruz de Tenerife in einem veröffentlichten Urteil. Die Klage der Frau gegen die bereits vor gut zwei Jahren mitgeteilte Entlassung wurde vom Gericht zurück­gewiesen.

Die Eltern kaufen die Weihnachtsgeschenke - nicht der Weihnachtsmann

Der Zwischen­fall, der zu der Kündigung führte, hatte sich kurz vor Heiligabend 2015 ereignet. Die Verkäuferin der Schmuck- und Uhren-Abteilung forderte das sieben­jährige Kind dazu auf, mit dem Vater in eine andere Abteilung des Kaufhauses „El Corte Inglés“ zugehen, damit die Mutter in Ruhe ein Weihnachts­geschenk kaufen könne.

Kind reagiert bestürzt auf Enthüllung

Auf die Enthüllung, dass die Eltern die Weihnachts­geschenke kaufen, habe das Kind „bestürzt reagiert“, heißt es in der Urteils­schrift. Auch die Eltern seien fassungslos gewesen. Ein Abteilungs­leiter habe sich für die Verkäuferin entschuldigen müssen. Vor diesem Zwischen­fall sei die Verkäuferin bereits mehrfach negativ aufgefallen, weil sie sich etwa rebellisch verhalten habe.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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