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Verwaltungsrecht | 01.04.2015

Toilettenbenutzungsanweisung

Kurios: „Anweisung über die Benutzung der Toiletten in den Unterkünften“ bei der Bundeswehr

In der Reihe „kuriose Rechtsnachrichten“ heute ein Hinweis auf eine Toilettenbenutzungsanweisung bei der Bundeswehr. Fake oder echt?

Vielen ist bereits in jungen Kindesjahren klar, wie man eine Toilette zu benutzen hat. Für alle, die sich noch unsicher im Umgang mit Toiletten sind, hat sich jemand für die Bundeswehr eine „Anweisung über die Benutzung der Toiletten in den Unterkünften“ überlegt:

BMVg Bonn, den 01.04.1988

Abt. Heeresamt

Betr.: Ergaenzung der ZDv 10/5 'Der Innendienst'

Die folgende Ergaenzung ist mit dem Tage der Bekanntgabe, spaetestens jedoch bis zum 31.07.1988, in die ZDv 10/5 ('Der Innendienst der Bundeswehr') einzuarbeiten.

ANWEISUNG UEBER DIE BENUTZUNG DER TOILETTEN IN DEN UNTERKUENFTEN

Allgemeines:

Die Toilette besteht aus einem trichterfoermigen Porzellanbecken mit birnenfoermiger, schraeg nach unten geneigter Aufnahme fuer die Exkremente.

Auf dem oberen Rand (Sitzrand) ist ein Sitzstueck angebracht und durch Rohrleitungen mit dem eigentlichen Sitzbecken verbunden. Sie wird mit dem Druecker und der Druckfeder ('EIN') bei Bedarf eingerastet.

Gebrauchsanweisung:

Die Toilette wird sitzend benutzt. Der Benutzer setzt sich bei gleichzeitigem Anheben der hinteren Bekleidungsstuecke so tief in die Hockstellung, bis das Gesaess auf der Sitzaufnahme aufliegt. Das Gewicht des Koerpers ist gleichmaessig verteilt, die obere Koerperhaelfte nach vorn geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet.

Unter ruhigem Ein- und Ausatmen draengt der Benutzer bei gleichzeitiger Anspannung der Bauchmuskulatur den Darminhalt in die dafuer bestimmte Aufnahme des Porzellan- beckens. Falls sich die Spuelung durch aeussere Einfluesse loest, richtet sich der Benutzer auf.

Nach beendeter Prozedur macht der Benutzer eine Wendung nach halblinks.

Unter gleichzeitigem Anheben der rechten Gesaesshaelfte erfasst er das Reinigungs- faehnchen (ca.100x150mm) mit Daumen und Zeigefinger der rechten Hand, wobei der Mittelfinger als Stuetze dient und fuehrt es durch die vom Muskelfleisch der linken und rechten Gesaesshaelfte gebildete Kerbe.

Linkshaender fuehren saemtliche Taetigkeiten mit der linken Hand aus, damit Verletzungen vermieden werden (siehe Anlage 2, Teil 21: 'Sicherheitsbestimmungen fuer Arbeiten im Innendienst'). Es ist dem Benutzer freigestellt, das Reinigungsfaehnchen von oben nach unten oder umgekehrt zu fuehren. Die Reinigung ist so oft zu wiederholen, bis 5 Blaetter sauber erscheinen.

Nach dem Reinigen richtet sich der Benutzer auf, steht einen Moment still und entspannt. Dann beginnt er mit dem Ordnen der Kleidung. Anschliessend macht er eine Kehrtwende (siehe auch ZDv 372: 'Formalausbildung') und betaetigt die Spuelung. Die Reinigung erfolgt auf Sicht.

Waehrend des Aufenthaltes auf der Toilette ist es dem Benutzer verboten, ohne besondere Genehmigung zu essen, zu trinken, zu rauchen, sich hinzulegen oder Geschenke anzunehmen.

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