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Arbeitsrecht | 20.04.2022

Lohn­kürzung

Lohn­kürzung wegen einer Minute Verspätung - Bahn in Japan muss zahlen

Unternehmen muss den Lohn von umgerechnet 40 Cent zurück­zuzahlen

Japan ist stolz auf die legendäre Pünktlichkeit seiner Züge. Sie sucht weltweit ihres­gleichen. Verspätungen sind genauso verpönt wie zu frühes Abfahren. Welchem Druck die Lokführer dabei ausgesetzt sind, hat ein bizarrer Justizfall offengelegt. Jetzt fiel das Urteil.

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Eine japanische Bahng­esellschaft, die einem ihrer Lokführer wegen einer Verspätung um eine einzige Minute den Lohn gekürzt hatte, muss das Geld zurück­zahlen: umgerechnet 40 Cent - der Lokführer hat den Sieg vor Gericht aber nicht mehr erlebt. Das zuständige Bezirks­gericht in der Präfektur Okayama verurteilte die angeklagte West Japan Railway Company (JR West) dazu, dem in diesem Jahr verstorbenen Lokführer einschließlich entgangener Überstunden­zahlung 56 Yen zu zahlen. Die Forderung des Mannes nach 2,2 Millionen Yen (16.300 Euro) an Schaden­ersatz für die durch den Arbeitgeber verursachten psychischen Leiden wurde indes abgewiesen.

Japans Bahnen sind Weltklasse

Zu Recht ist die asiatische Hightech-Nation stolz auf die Zuverlässigkeit ihrer obendrein sauberen Züge. Doch der bizarre Rechts­streit warf nicht nur ein Schlaglicht auf die legendäre Pünktlichkeit japanischer Bahnen, sondern auch auf Japans nicht selten ausbeuterische Arbeitswelt.

Lohnkürzung wegen verzögerter Abfahrt

Der Lokführer hatte 2020 einen leeren Zug am Bahnhof Okayama in ein Depot fahren sollen, sich aber zunächst im Bahnsteig geirrt. Dadurch verzögerte sich die Abfahrt um eine Minute. Zur Bestrafung wurde ihm der Lohn um 43 Yen gekürzt. Die JR West hatte die Lohn­kürzung mit ihrem strengen Arbeits­prinzip gerechtfertigt: „keine Arbeit, kein Lohn“. Der Lokführer habe während der Verwechslung nicht gearbeitet.

Lokführer forderte gekürztes Gehalt - und Schadenersatz

Die Klägers­eite argumentierte dagegen, der Mann habe nur einen Fehler gemacht, die beanstandete eine Minute Verspätung sei sehr wohl Teil seiner Arbeitszeit gewesen. Außerdem sei es durch das Versehen des Lokführers zu keinerlei Unter­brechung der Fahrpläne gekommen. Der Mann verklagte deswegen seinen Arbeitgeber im März vergangenen Jahres und forderte neben Schaden­ersatz für die erlittenen seelischen Qualen die ihm gekürzten 43 Yen plus 13 Yen Überstunden­geld zurück.

Außergerichtliche Einigung scheiterte

Der Arbeitgeber hatte der japanischen Nachrichten­agentur Kyodo zufolge versucht, sich mit dem Lokführer außer­gerichtlich zu einigen, sei damit aber gescheitert. Anfang dieses Jahres sei der Mann in seinen 50ern dann an einer nicht genannten Krankheit gestorben, hieß es. Mit seiner kuriosen Klage hatte der Japaner jedoch zumindest erreicht, dass die Öffentlichkeit erfuhr, wie weit sein Arbeitgeber ging, um die allseits gerühmte Pünktlichkeit auch hinzubekommen.

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Pünktlichkeit ist oberstes Gebot

Auch Japans Hoch­geschwindigkeits­zug Shinkansen, der Stolz der ganzen Nation, ist berühmt für seine Pünktlichkeit. Außer bei Natur­katastrophen kommt es auch hier kaum zu Verspätungen. Kommt es aber doch mal zu Verspätungen von nicht einmal einer Minute, führt dies zu wieder­holten Ent­schuldi­gungen. Im Jahr 2017 hatte sich eine Bahng­esellschaft zu einer Entschuldigung gezwungen gesehen, weil eine Tokioter Vorortbahn nicht zu spät abgefahren war, sondern zu früh: um nämlich 20 Sekunden. Dabei hatte sich überhaupt keiner beschwert.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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