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Schadensersatzrecht | 01.04.2022

Schadens­ersatz

Mann vertraut Nachbarn Gold und Bares an und alles verschwindet

Kein Anspruch auf Schadens­ersatz bei ungeklärten Verschwinden auf­bewahrter Wert­gegenstände beim Nachbarn

(Landgerichts Offenburg, Urteil vom 31.03.2022, Az. 2 O 249/21)

Weil er ins Krankenhaus muss, vertraut ein Mann seinem Nachbarn fünf Kilogramm Gold und rund 30.000 Euro Bares an.

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Doch das Vermögen im Wert von 280.000 Euro verschwindet auf rätsel­hafte Weise, der Geschädigte klagt auf Schaden­ersatz. Das Landgericht Offenburg entschied, dass der Nachbar nicht für den Verlust haften muss, weil das Gold und das Bargeld durch nicht näher bekannte Umstände abhanden­gekommen sind.

Verschwinden der Wertgegenstände nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht

Das Verschwinden der Wert­gegenstände sei nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. Zwischen den Senioren sei außerdem kein Vertrag geschlossen worden, der Beklagte habe die Aufbewahrung nur aus Gefälligkeit übernommen. Ein Schadens­ersatz­anspruch scheide daher aus, urteilte das Gericht.

Gold und Bargeld im Waffenschrank des Nachbarn aufbewahrt

Gold und Bargeld wurden laut Gericht Ende 2019 in Absprache mit dem Kläger in einem ver­schlossenen Waffen­schrank im Keller des Nachbarn aufbewahrt. Im Januar 2020 musste der Beklagte selbst in eine Klinik. Als der Kläger nach seiner Entlassung aus der Klinik Mitte Februar 2020 seine Wert­gegenstände zurück­nehmen wollte, kam heraus, dass die Wertsachen aus dem Waffen­schrank verschwunden waren.

Waffenschrank wohl mit Originalschlüssel geöffnet

Die Polizei geht davon aus, dass der Waffen­schrank wohl während des Kranken­haus­aufenthaltes des Beklagten mit dem Original­schlüssel geöffnet wurde. Spuren eines Einbruchs fanden sich nicht. Einen Schlüssel zur Keller­außentür hatte der Beklagte üblicherweise auf dem Außen­gelände seines Anwesens versteckt. Die Schlüssel zum Waffen­schrank des Beklagten waren in einem Versteck im Keller. „Die Polizei hat keinen Anhaltspunkt, dass der Beklagte die Sachen verschwinden ließ“, sagte eine Gerichts­sprecherin.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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