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Zweifel an der Echtheit des Ledergürtels
Der Mann hatte in einem Augsburger Geschäft den Gürtel gekauft und sich beschwert, weil das Kleidungsstück schon nach einmaligem Tragen Mängel zeige. Der Kunde zweifelte an, dass es sich wirklich wie angegeben um echtes Leder handelt.
Prüfung der Echtheit durch Sachverständigen
Weil der Händler den Gürtel nicht zurücknahm, zog der Kunde vor das Amtsgericht Augsburg. Dort wurde sogar ein Sachverständiger beauftragt, um die Leder-Echtheit zu prüfen. Das Ergebnis: Der Gürtel ist aus echtem Leder, aber nicht hochwertig verarbeitet. Dies könne ein Käufer für 15 Euro auch nicht erwarten, meinte das Gericht - und wies die Klage ab. Das Urteil sei inzwischen rechtskräftig.