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Einen sogenannten Reichsbürger hat das Amtsgericht im niedersächsischen Winsen zu einer Haftstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss der 47-Jährige 250 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Der Mann hatte in einem Verfahren gegen ihn eingeräumt, heimlich Tonbandaufnahmen von Gesprächen mit Justizmitarbeitern gemacht und auf „youtube“ veröffentlicht zu haben.
Er berief sich dabei laut Gericht auf sein angebliches Widerstandsrecht nach dem Grundgesetz.
„Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. Der 47-Jährige argumentierte, es gebe keine ordentliche Justiz, der Vorsitzende Richter sei nur ein eingesetzter „Schauspieler“, dem er keine Achtung schulde. „Wegen ungebührlichen Verhaltens verhängte dieser hierauf gegen den Angeklagten zusätzlich ein Ordnungsgeld von 600 Euro, ersatzweise drei Tage Ordnungshaft“, sagte die Sprecherin.
Im Oktober hatte ein „Reichsbürger“ in Bayern auf Polizisten geschossen und dabei einen Beamten getötet.
Siehe auch:
- Die „Reichsbürger“ - wer sie sind und was sie wollen
- Wie „Reichsbürger“ Richter und Staatsanwälte mit dem „Malta Inkasso“ unter Druck setzen
- Haftbefehl gilt für „Reichsbürger“ nicht
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