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Meinungsverschiedenheiten um Ingredienzen
Es sei wichtig, „dass diese Inhaltsstoffe als Naturprodukte vorhanden sind“, betonte der Anwalt des Händlers, Peter Dürr. Es sei „ein enormer Schaden“ entstanden. „Wir sind ja schon fast beim Betrug.“ Der Anwalt der Schnapsbrennerei, Werner Jost, sagte hingegen, die Getränke seien alle verkehrsfähig gewesen. „Es gab lediglich Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Ingredienzen.“
„Recht haben und Recht kriegen sind zweierlei“
Doch die Kostbarkeiten der Natur und der Alkoholgehalt spielten am Ende rechtlich keine Rolle. Denn die Alkoholika wurden problemlos verkauft - allerdings wussten die Abnehmer freilich nichts von den Mängeln. Dennoch strich der Händler die Erträge ein. Und damit sei er zahlungspflichtig, befand das Oberlandesgericht München. Man könne höchstens an „eine gewisse Minderung“ denken. Die Streithähne einigten sich schließlich auf einen Vergleich über 41.000 Euro, die der Händler überweisen muss. Der war sauer: „Recht haben und Recht kriegen sind zweierlei.“
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