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Familienrecht | 24.01.2020

Hausrat­verteilung

Streit um Hausrat­verteilung: Bagger gehört nicht zum Haushalt

Freizeit­gestaltung des Ehemanns stand bei Erwerb im Vordergrund

(Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 05.06.2019, Az. 12 UF 37/19)

Bei einer Scheidung streitet man sich über die absurdesten Dinge. Vor einem Hamburger Gericht ging es um einen Minibagger. Eine Frau wollte von ihrem Ex die Hälfte vom Verkauf. Zu Recht?

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Trennt sich ein Ehepaar, werden Haushalts­gegenstände aufgeteilt - oder der Erlös aus deren Verkäufen. Ein Minibagger gehöre aber nicht dazu. Jedenfalls nicht, wenn er nicht für eine Vielzahl familiärer Zwecke eingesetzt wurde. Auf ein entsprechendes Urteil des Ober­landes­gerichts Hamburg (Az: 12 UF 37/19).

Streit um verkauften Minibagger

Im konkreten Fall hatte der Ehemann nach der Trennung einen Minibagger verkauft, der sich auf dem gemeinsamen Grundstück in Ungarn befunden hatte. Die Frau meinte, es handele sich dabei um einen Haushalts­gegenstand, und verlangte die Hälfte vom Erlös. Der Ehemann hingegen war der Meinung, dass der Minibagger ihm gehöre. Er sei sein „Spielzeug“ gewesen, mit dem lediglich einmal ein Graben für eine Hecke ausgehoben worden sei.

OLG: Bagger ist kein Haushaltsgegenstand

Sowohl das Amtsgericht als auch das Oberlandes­gericht gaben dem Mann Recht. Die Frau sei nie Mit­eigentümerin des Minibaggers geworden. Allein ihre Anwesenheit beim Kauf reiche hierfür nicht aus. Auch handele es sich bei einem Minibagger nicht um einen Haushalts­gegenstand, der öfter für die gemeinsame Wohnung, die Hausw­irtschaft, das Zusammen­leben der Familie oder deren Freizeit­gestaltung genutzt worden sei.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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