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Schadensersatzrecht und Tierrecht | 16.03.2015

Streit um Meerschweinchentod

Tierärztin soll nach Tod von Meerschweinchen 877,73 Euro Schadenersatz zahlen

Wer ist für „Sockes“ Tod verantwortlich?

Das Meerschweinchen „Socke“ war nach einer Behandlung bei der Tierärztin gestorben. Nun klagt die Besitzerin nach einem Bericht des Berliner Kuriers auf Schadenersatz für Socke vor dem Amtsgericht Hannover.

Eine Tierärztin hatte das Meerschweinchen „Socke“ im Mai 2013 kastriert. Drei Wochen später starb Socke. Sockes Besitzer, ein kinderloses Paar, meint, dass die Tierärztin das Tier falsch behandelt habe.

Verwahrloste das Meerschweinchen?

Die Tierärztin wiederum geht davon aus, dass das Meerschweinchen nach der Behandlung verwahrloste. Den Vorwurf, dass das Tier infolge einer falschen Behandlung gestorben sei, empfindet die Tierärztin als “ehrenrührig“. Nach Meinung der Ärztin hätten Sockes Besitzer das Tier nach der Operation nicht richtig versorgt. Sie hätten die Hinweise zur Hygiene und Wundversorgung missachtet. Was stimmt und wer nun Recht hat, muss das Amtsgericht Hannover entscheiden. Seitdem Socke tot ist, ist jedenfalls „Jack“ das zweite Meerschweinchen in der Familie sehr traurig.

Schadenersatzklage vor dem Amtsgericht Hannover

Nun verlangt das Ehepaar Schadenersatz für den Tod von Socke. Die Klage des Ehepaares setzt sich aus verschiedenen Schadenspositionen zusammen. Für die Behandlung in der Tierärztlichen Hochschule habe man einen Tag Urlaub nehmen müssen. 144,18 Euro setzt das Paar für den Urlaubstag an. Außerdem habe für Socke Ersatz beschafft werden müssen. Kosten: 24,- Euro. Ferner entstanden dem Paar Kosten für die Behandlung von „Jack“, eine beschädigte Transportbox u.a. Insgesamt verlangt das Paar Schadenersatz in Höhe von 877,73 Euro.

Wie geht's nun weiter?

Der Fall ist noch beim Amtsgericht Hannover rechtshängig. Die zuständige Richterin Catharina Schwind will demnächst entscheiden. Ob es dann schon ein Urteil gibt oder ob noch mal Beweis erhoben werden soll, ist bisher unklar. Möglicherweise muss auch noch ein tierärztliches Gutachten eingeholt werden.

Siehe auch:

Quelle: DAWR/Berliner Kurier/pt
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