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7000 Euro für zerbrochene Zahnbrücke
Es ist als freudige Begrüßung gemeint. Doch weil Schäferhund Camillo zu stürmisch ist, geht eine Zahnbrücke zu Bruch. 7000 Euro fordert der betroffene Rentner von Camillos Besitzerin, doch deren Versicherung will zunächst nicht zahlen. Beim Oberlandesgericht München kommt es im Juni 2016 zum Vergleich: Die Versicherer müssen 3250 Euro überweisen.
Quiekende Meerschweinchen müssen umziehen
Laut quiekende Meerschweinchen in einer Zuchtanlage der Universität Münster treiben eine Anwohnerin zur Verzweiflung. Das Verwaltungsgericht gibt ihr 2013 recht: Zwei Meter Abstand zwischen ihrer Grundstücksgrenze und den Käfigen seien zu wenig - die Nager sollen umziehen.
Dreibeinige Hündin muss Werbeagentur verlassen
Das Düsseldorfer Arbeitsgericht verbannt 2013 die dreibeinige Hündin Kaya aus einer Werbeagentur. Mitarbeiter fühlten sich belästigt und bedroht, die Arbeitsabläufe seien durch das Tier gestört, befindet die Richterin. Der Arbeitgeber hatte die Hündin nach Hause geschickt, ihr Frauchen erfolglos dagegen geklagt (Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.09.2013, Az. 8 Ca 7883/12).
Brieftauben verboten
Richter verbieten 2012 einem Mann aus Germersheim (Rheinland-Pfalz), mehrere Dutzend Brieftauben in einer Wohngegend zu halten. Die dortigen Bewohner hätten einen Anspruch darauf, von Störungen wie Lärm und Taubenkot nicht belästigt zu werden (Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 25.07.2012, Az. 4 L 625/12.NW).
Bulldogge Clyde im Zeugenstand
Eine Vermieterin wirft einem Mieter im Jahr 2009 vor, trotz Verbots einen Hund zu halten. Der Mann beteuert, Bulldogge Clyde lebe bei seiner Mutter auf derselben Etage. Dort erlaube ein älterer Mietvertrag das Tier. Clyde wurde in den Zeugenstand des Amtsgerichts Köln geladen. Dort wird klar: Die Seniorin wird mit dem großen Tier gar nicht fertig. Das Gericht gibt der Vermieterin Recht.
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Mini-Schwein verletzt zwei Menschen
Mini-Schweine dürfen nach einem Urteil des Amtsgerichts München von 2005 nur dann in einer Wohnung gehalten werden, wenn sie die Mitbewohner des Hauses nicht gefährden. Das schwarze Hausschwein einer Münchnerin hatte beim Spaziergang in einer Panikattacke zwei Menschen verletzt. Das Tier muss ausziehen (Amtsgericht München, Urteil vom 06.07.2004, Az. 413 C 12648/04).