DAWR > Tod von Film-Huhn Sieglinde: 615 Euro Scha­dens­er­satz für TV-Huhn "Sie­g­linde" gerechtfertigt < Deutsches Anwaltsregister
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Schadensersatzrecht | 20.01.2020

Schadens­ersatz

Tod von Film-Huhn Sieglinde: 615 Euro Scha­dens­er­satz für TV-Huhn „Sie­g­linde“ gerechtfertigt

Es war Filmhuhn Sieglinde und nicht Legehuhn Charlotte

(Landgericht Kleve, Urteil vom 17.01.2020, Az. 5 S 25/19)

Für das 2017 tot­gebissene TV-Huhn Sieglinde bekommt die Besitzerin mehr Schaden­ersatz. Das hat das Landgericht entschieden. Sieglinde sei ein besonderes Tier mit Fernseh­erfahrung gewesen - und keine gewöhnliche Legehenne

Werbung

Das jähe Ende des TV-Huhns Sieglinde war brutal, jetzt bekommt wenigstens die Besitzerin mehr Schaden­ersatz: Der Halter eines Hundes, der das Huhn 2017 totgebissen hatte, müsse 615 Euro bezahlen, entschied das Landgericht Kleve am Freitag. Die Vorinstanz hatte der Frau nur halb so viel Geld zubilligen wollen.

Streit um Schadensersatz für TV-Huhn Sieglinde

Sieglinde hatte etwa für den in der ARD aus­gestrahlten Film „Wir sind doch Schwestern“ mit großem Erfolg vor der Kamera gestanden, wie die Besitzerin vor Gericht vortrug. Die Frau wollte ursprünglich sogar 4.000 Euro sehen - während die Gegenseite im Prozess Zweifel anmeldete, ob das getötete Tier wirklich Sieglinde und nicht irgendeine beliebige Legehenne war.

Schadensersatz von 4.000 Euro wären nicht angemessen

Nun wurde amtlich fest­gestellt: Das vom Hund eines Spazier­gängers zer­fleischte Huhn war wirklich der tierische TV-Star: „Es war Filmhuhn Sieglinde und nicht Legehuhn Charlotte“, resümierte der Vorsitzende. 4.000 Euro fand er trotzdem nicht angemessen. Die Schaden­ersatz­summe errechnet sich aus 15 Euro Kaufpreis für ein Standard-Tier und zehn Trainer­stunden à 60 Euro, mit denen Sieglinde auf TV-Auftritte vorbereitet worden war.

AG: Wegen Teilschuld nur 307,50 Euro Schadensersatz

Das Amtsgericht hatte der Besitzerin nur die Hälfte des festgestellten Wertes von Sieglinde zubilligen wollen (307,50 Euro), weil das Huhn frei auf dem Hof herumlief. Dem folgte das Landgericht nicht. Es könne nicht in der Verantwortung der Frau liegen, das Huhn gegen nicht angeleint herum­laufende Hunde zu schützen.

Hund hat Sieglinde regelrecht zerfetzt

Die Hunde­attacke vom Juni 2017 hat die Besitzerin traumatisch in Erinnerung: Sie habe auf ihrem Hof einen Stall ausgemistet, Sieglinde habe friedlich auf dem Hof gepickt, schilderte sie Ende 2019 am Rande der Verhandlung. Da sei der Hund angerannt gekommen, habe das Huhn regelrecht zerfetzt und sei dann mit Sieglinde im Maul noch eine Weile herum­gelaufen. Der Besitzer konnte seinen Hund nicht stoppen. Als Entschuldigung habe er ihrem Mann einen Zehner angeboten. „Es ist doch nur ein Huhn“ - der Satz soll gefallen sein. Die Frau war empört und in Tränen aufgelöst.

Werbung

Hohe Gagen für begabte Hühner

Ob Sieglinde künftig zu ersetzen sein wird, spielte vor Gericht beim Streit um die Höhe des Schaden­ersatzes durchaus eine Rolle. Für Hühner im TV sei Ruhe alles, hatte eine Tier­trainerin berichtet. Flatternde Hühner trauten sich Schau­spieler sonst oft gar nicht anzufassen. Und Sieglinde sei die Ruhe selbst gewesen - ungewöhnlich gelassen, selbst in einer Filmszene als ein Auto direkt auf sie zufuhr. Für so begabte Tiere würden gern hohe drei­stellige Gagen pro Drehtag bezahlt.

Talentierte Hühner sind rar

Schwierig für so ein Tier einen Ersatz zu finden, hatte auch das Gericht bei der Verhandlung eingeräumt. „Ja, es gibt keine Tier­handlung für Filmstars“, hatte der Vorsitzende Richter eingeräumt. Und niemand könne vorhersagen, ob eine teure Hühner-Ausbildung auch zum Erfolg führe. Mit dem höheren Schaden­ersatz hat die Besitzerin von „Sieglinde“ nun immerhin genug Geld, um in Ruhe ein neues Tier mit TV-Begabung zu suchen: Für 615 Euro bekommt sie mehr als 40 Hühner.

Werbung

Quelle: dpa/DAWR/ab

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#7140