Wie das Amtsgericht berichtete, hatte ein Hund im Juni 2016 sein Geschäft vor dem Lokal gemacht. Der Hundebesitzer suchte das Weite, ohne sich um den Haufen zu kümmern. Der Gastronom und sein Vater nahmen die Verfolgung auf.
Streit um Hundehaufen mit tätlicher Auseinandersetzung und gegenseitigen Klagen
Der Streit „gipfelte in einer tätlichen Auseinandersetzung“, wie Gerichtssprecher Thomas Kessler das Geschehen erläuterte. Später folgten gegenseitige Klagen - es wurde Schmerzensgeld von bis zu 2.500 Euro verlangt.
AG: Hundebesitzer zur Zahlung von 500 Euro verurteilt
Letztlich wurde der Hundebesitzer, der seine Kontrahenten zuerst verklagt hatte, zur Zahlung von 500 Euro an den Restaurantchef verurteilt. Der Vater des Opfers hatte zwar auch geschlagen, dies wertete das Gericht aber als zulässige Nothilfe.
Berufung zurückgenommen - AG-Urteil rechtskräftig
Gegen das bereits Ende 2017 verkündete Urteil hatte der Hundebesitzer zunächst Berufung zum Landgericht Augsburg eingelegt. Nachdem vorwenigen Wochen das Rechtsmittel zurückgenommen wurde, sei das Urteil nun rechtskräftig, erklärte Kessler (Az. 72 C 3841/16).