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Verwaltungrecht | 10.05.2019

Einzel-Gassi-Anordnung

VG Düsseldorf: Hal­terin darf mit Hunden nur noch ein­zeln Gassi gehen

Nur wenn ihr Mann mitkommt und zwei der drei Hunde an der Leine führt, darf auch der dritte Hund mit

(Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.05.2019, Az. 18 K 17007/17)

Weil ihre drei großen Berner Sennenhunde im Rudel verrückt spielen könnten, darf eine Hunde­besitzerin die Tiere nur noch einzeln ausführen. Vor Gericht kam man ihr allerdings etwas entgegen.

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Eine Krefelder Hunde­halterin darf mit ihren drei großen Berner Sennen­hunden nur noch einzeln Gassi gehen. Eine entsprechende Anordnung der Stadt Krefeld hat das Düsseldorfer Verwaltungs­gericht im Kern bestätigt (Az.: 18 K17007/17). Allerdings kam es in einem Punkt zu einer Änderung: Wenn ihr Mann mitkommt und zwei der Tiere an der Leine führt, darf das Paar gemeinsam alle drei Tiere gleich­zeitig ausführen.

Stadt Krefeld: „Tiere kaum zu beherrschen“

Die Stadt Krefeld begründet ihre Anordnung damit, dass es bereits zu zwei Vorfällen mit den Hunden gekommen sei. Bei einem Übergriff auf andere Hunde sei ein Hund verletzt worden. Die je 60 Kilogramm schweren Vierbeiner namens Itschy, Fiona und Janis seien im Rudel kaum zu beherrschen.

Hundeschule besucht - Vorfälle ausgeschlossen

Die Halterin argumentierte, sie habe mit den Tieren zwischen­zeitlich eine Hundeschule besucht. Vorfälle wie 2015 seien nicht mehr möglich. Kurz vor der Verhandlung hatte sich allerdings noch eine Nachbarin der Frau gemeldet und behauptet, dass es zu einem dritten Vorfall gekommen sei, den sie bislang nicht angezeigt habe. Dabei habe ihr Hund einen Trümmer­bruch erlitten.

Quelle: dpa/DAWR/ab

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