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Hunderte Häftlinge sind vor Weihnachten in Deutschland früher als geplant aus dem Gefängnis entlassen worden. Allein im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen kamen bis Anfang Dezember mindestens 700 Menschen vorzeitig frei. Mit der sogenannten Weihnachtsamnestie werden Gefangenen bei guter Führung in vielen Bundesländern einige Tage hinter Gittern erspart.
Weihnachtsamnestie ist Ländersache
Die Länder entscheiden aber selbst darüber, ob sie weihnachtliche Milde walten lassen. Wer vom Gnadenakt profitiert, prüfen die Justizbehörden in Einzelfällen. Eine deutschlandweite Tendenz ist daher schwierig. In manchen Ländern ist die Zahl relativ stabil (Sachsen-Anhalt: 28 in 2016 und 31 in 2015; Hamburg: 32 in 2016 und 35 im Vorjahr). In Berlin wurde dieses Jahr mehr Gefangenen die vorzeitige Freiheit geschenkt als im Vorjahr (2016: 82; 2015: 69). Jedoch kamen in früheren Jahren in der Hauptstadt noch weitaus mehr Häftlinge auf freien Fuß (2011: mehr als 300), die Gefängnisse waren voller. Das ist das Ergebnis eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Justizministerien der Länder.
Nicht alle Bundesländer gewähren die Weihnachtsamnestie
Neben einwandfreiem Verhalten in der Haft ist die Weihnachtsamnestie auch davon abhängig, ob die Gefangenen eine Bleibe in Aussicht haben und ihren Lebensunterhalt in der Freiheit selbst bestreiten können. Sexualstraftäter sind von dem Gnadenakt ausgeschlossen. In Sachsen und Schleswig-Holstein gib es die Weihnachtsamnestie offiziell nicht, nur vereinzelte Begnadigungen. Bayern verzichtet ganz darauf - das Justizministerium in München hält Begnadigungen nach eigener Aussage nur in „absoluten Ausnahmefällen“ für sinnvoll.
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Positiver Effekt für Gefängniswärter
Die vorzeitigen Entlassungen werden von den Behörden mit christlicher Milde zum Weihnachtsfest begründet. Tatsächlich hat aber auch die Justiz etwas davon: Die Haftanstalten können ihre Gefangenenzahl senken - ein positiver Effekt für das oft ausgedünnte Personal beiden Gefängniswächtern zwischen den Feiertagen, erklärte der Jurist und Professor an der Alice Salomon Hochschule Berlin, Heinz Cornel.