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Direkte Kontaktaufnahme via Formular unter dem Fachartikel - einfach und sicher

Wenn ein Interessierter Ihren Fachartikel gelesen hat, sollten Sie ihm die Kontaktaufnahme so einfach wie möglich machen.

Fühlt sich ein potentieller Mandant durch Ihren Fachartikel angesprochen, sollte eine Kontaktaufnahme so unkompliziert wie möglich sein. Das reine Nennen der passenden Telefonnummer oder E-Mail-Adresse ist hier oft nicht erfolgreich genug.

Nutzen Sie als Anwalt im DAWR die Möglichkeit Ihren zukünftigen Mandanten eine direkte Kontaktaufnahme direkt unterhalb des Fachartikels zu ermöglichen.

Screenshot des Kontaktformulares unter einem Fachartikel von Rechtsanwalt Robert Binder

Der Interessierte findet ein kleines Formular, in welches er seine Mitteilung tippt. Das Formular ist stark reduziert ausgeführt, um möglichst wenig Hemmungen beim Ausfüllen auslösen. Formulare mit vielen Feldern wirken oft abschreckend.
Nach dem Anklicken von „Mitteilung senden“ vergrößert sich das Formular und fragt die nötigsten Kontaktdaten ab. Wenn der Interessierte dieses Formular abgeschickt hat, wird an die von Ihm angegeben E-Mail-Adresse ein Bestätigungslink gesendet, welchen er anklicken muss. Erst nach dieser Bestätigung durch den Anfragenden wird Ihnen oder Ihrer Kanzlei eine E-Mail mit seiner Nachricht zu gestellt

Screenshot des erweiterten Kontaktformulares nach dem Anklicken

Diese explizite Verifizierung und Bestätigung der Anfrage durch den Anfragenden über einen speziellen Link, nennt man Double-Opt-in-Verfahren und ist Ihnen sicherlich von Newsletter-Anmeldungen bekannt. Es sichert ab, dass Ihnen nur Nachrichten von E-Mail-Adressen zu gestellt werden, die auch wirklich aktiv sind. SPAM wird so effektiv vermieden.
Um das Double-Opt-in-Verfahren durchführen zu können, speichern wir die Daten des Anfragenden nur solange, wie es zur Abwicklung der Übertragung notwendig ist, in verschlüsselt unserer Datenbank. Der Schlüssel zum lesbar machen der Daten liegt damit nicht bei uns, sondern ist in der Betsätigungsmail enthalten und bei jeder Anfrage ein Anderer. Eine Einsichtnahme durch unsere Mitarbeiter ist also ausgeschlossen.
Nicht nur bei Speicherung, sondern auch bei der Übertragung der Daten verwenden wir aktuelle, als sehr sicher geltende Verschlüsselungsverfahren, um den Datenschutz zu gewährleisten.

Auch Besuchern Ihres Anwaltsprofils steht eine solche Kontaktmöglichkeit zur Verfügung, wobei hier die vorgeschlagene Text neutraler gefasst ist und nicht wie bei den Fachartikeln angepasst wird.

Screenshot des Kontaktformulares auf dem Anwaltseintrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Beachten Sie, dass diese Funktion erst aktiviert werden kann, wenn Sie uns eine entsprechende Zieladresse für die E-Mails mitgeteilt haben.

 

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