Das ist die entscheidende Frage, die Sie sich bei der Akquise neuer Mandate stellen sollten.
Mund-zu-Mund-Propaganda ist sicher eine Möglichkeit. Doch reicht das aus?
An Werbung – ganz gleich ob in Form von Google AdWords mit Verlinkungen zur eigenen Webseite, Veröffentlichungen von Fachbeiträgen auf speziellen Rechtportalen oder die Präsentation in Anwaltssuchmaschinen, wie dem DAWR – führt heutzutage auch für Anwälte kaum ein Weg mehr vorbei.
Machen Sie sich bei der Eigenwerbung die Arbeit anderer zu Nutzen. Suchdienste, wie das Deutsche Anwaltsregister, werden in aller Regel wegen des hohen Informationsgehalts sehr gut bei Google gefunden. Über einen Marketing-Eintrag Ihrer Kanzlei können auch Sie von dieser guten Auffindbarkeit des Anwaltssuchdienstes profitieren. Denn viele Anwaltshomepages schaffen es nicht, eine ähnlich hohe Bekanntheit bei Google zu erreichen oder nur annäherungsweise soviele Begriffe abzudecken, wie bspw. das Deutsche Anwaltsregister mit seinen vielen Fachartikeln. Ihr eigener Marketing-Eintrag bekommt so einen guten „Bekanntheitsbonus“ bei Google und bewirbt so Ihre Kanzlei, sowie die Schwerpunkte und Vorteile Ihrer Arbeit kostengünstig bei einem größeren Publikum.