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Vorladung als Beschuldigter

Dieses Foto zeigt ein Schreiben mit dem Titel „Vorladung als Beschuldigter“. Eine solche Vorladung schickt die Polizei im Regelfall demjenigen zu, der eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangenhaben soll, welche aus Sicht der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft bereits aufgeklärt ist und für die genügend Beweise vorliegen, um Anklage zu erheben oder einen Strafbefehl zu beantragen. Der Beschuldigte muss einer solchen Vorladung zwar nicht folge leisten, aber über seinen Rechtsanwalt Akteneinsicht verlangen.

Dieses Foto zeigt ein Schreiben mit dem Titel „Vorladung als Beschuldigter“. Eine solche Vorladung schickt die Polizei im Regelfall demjenigen zu, der eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangenhaben soll, welche aus Sicht der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft bereits aufgeklärt ist und für die genügend Beweise vorliegen, um Anklage zu erheben oder einen Strafbefehl zu beantragen. Der Beschuldigte muss einer solchen Vorladung zwar nicht folge leisten, aber über seinen Rechtsanwalt Akteneinsicht verlangen.

Aufnahmedatum: 28.03.2017

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Vorladung als Beschuldigter

Dieses Foto zeigt ein Schreiben mit dem Titel „Vorladung als Beschuldigter“. Eine solche Vorladung schickt die Polizei im Regelfall demjenigen zu, der eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangenhaben soll, welche aus Sicht der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft bereits aufgeklärt ist und für die genügend Beweise vorliegen, um Anklage zu erheben oder einen Strafbefehl zu beantragen. Der Beschuldigte muss einer solchen Vorladung zwar nicht folge leisten, aber über seinen Rechtsanwalt Akteneinsicht verlangen.

Aufnahmedatum: 28.03.2017

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