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Deutsches Anwaltsregister

Anwalt gesucht? Anwalt gefunden!

Anwaltsmarketing 3.0Gewinnen Sie mehr Mandate!

Kein Ahnung vom Internet, aber präsent sein!

Präsentsein im Internet funktioniert selbst ohne eigene Webseite

Auch wenn Sie keine eigene Webseite besitzen, bedeutet dies nicht, dass Sie das Internet nicht für die Akquise neuer Mandate erfolgreich nutzen können.

Anwaltssuchdienste, wie das Deutsche Anwaltsregister (DAWR), bieten zahlreiche Möglichkeiten Sie und Ihre Kanzlei gut in Szene zu setzen, samt Ihrer Tätigkeitsschwerpunkte und Qualitäten als Anwalt.

Im DAWR steht Ihnen hierfür z.B. eine gesonderte (Unter)Seite zur Verfügung, auf der Sie Ihre Kanzlei allgemein vorstellen können. Mit einem Slogan, Ihrem Kanzleilogo oder Fotos Ihrer Kanzleiräume präsentieren Sie sich professionell. Über einen passenden „Begrüßungstext“ für potentielle Mandaten geben Sie Suchmaschinen die Möglichkeit viele Besucher auf Ihre Profilseite zu leiten. Über die dargestellten Kontaktdaten können Interessenten problemlos direkt in Kontakt mit Ihnen treten und kennen auch gleich Ihre Öffnungszeiten.

Auf einer weiteren (Unter)Seite können Sie sich als Anwalt detailliert vorstellen. Hier haben Sie die Möglichkeit Ihre Tätigkeitsschwerpunkte, Ihren Lebenslauf, von Ihnen besuchte Fortbildungen oder Ihre Veröffentlichungen darzustellen. Ein Profilbild rundet Ihren Eintrag im Deutschen Anwaltsregister ab.
So geben Sie potentiellen Mandanten die Gelegenheit, sich schon vor einem Beratungsgespräch umfangreich über Sie und Ihre Arbeit zu informieren. Das schafft Vertrauen und eine gute Mandanten-Anwalts-Beziehung.

Der Ersatz für eine eigene Homepage ist Ihr Eintrag im Deutschen Anwaltsregister

Als Anwalt muss man im Internet präsent sein! Eine wahre Aussage, wenn man sich überlegt, dass in Deutschland mindestens 90% der unter 60 Jährigen das Internet nutzen. Selbst die Mund-zu-Mund-Propaganda funktioniert ohne Internet nicht mehr, denn Telefonnummer und Öffnungszeiten des Anwalts suchen die Leute im Internet. Aber heißt das automatisch auch, dass man eine Homepage braucht?

Nein, denn man sich auch im Deutschen Anwaltsregister (DAWR) umfassend als Rechtsanwalt präsentieren und erspart sich eine Reihe von Problemen, die eine eigene Homepage mit sich bringt. Eine Webseite ist nicht nur teuer in der Erstellung und muss regelmäßig aktualisiert werden, um bei Google nicht nach unten durchgereicht zu werden. Vor allem das Einpflegen neuer Inhalte fällt vielen Juristen beim täglichen Arbeitspensum sehr schwer. Ein Eintrag im DAWR profitiert davon, dass sich unser Portal schon durch neu hinzugefügte Fachartikel ständig ändert und somit auch die Anwaltsprofile einen Bonus bei Google erhalten. Auch die schwierige Aufgabe sich als Webseite auf den ersten Seiten bei Google zu platzieren, nehmen wir Ihnen so ab – eine Aufgabe die nur wenige Anwaltshomepages bewältigen.

Musteransicht eines Marketing-Top-Eintrags auf
dem Smartphone, dem Tablet und dem Desktop

Auch beim Umfang kann unser Marketing-Eintrag durch aus mit einer eigenen Homepage mithalten. Neben Adressen, Kontaktdaten und Lageplan Ihrer Kanzlei wird auch jeder Anwalt einzeln präsentiert. Wir können potentielle Mandanten u.a. über Ihre fachlichen Qualifikationen, Ihren Werdegang, Ihre Fortbildungen, ihre Veröffentlichungen direkt informieren. Sie können auch ein persönliches Statement, ihr Arbeitsprinzipien oder Ihr Motto darstellen und direkt auf Ihre Darstellungen in den sozialen Netzwerke (u.a. facebook, Google+, Twitter, XING oder auch YouTube) hinweisen.

Eine Funktion, die eine eigene Homepage nicht erbringen kann, ist die kostenlose Veröffentlichungen von Fachartikeln im Deutschen Anwaltsregister oder seinem Partnerportal refrago, wo mit Sie Ihre ganz besondere Kompetenz hervorheben können. Das Bewerben Ihrer Artikel übernehmen wir, alles zum günstigen Festpreis.

Beispiel für die Verlinkungen auf die soziale Netzwerke aus einem Anwaltseintrag heraus

Was ein Marketing-Eintrag nicht leisten kann, ist ein individuelles Layout und eine eigenen Domainnamen, mit dem Ihre Seite im Internet erreichbar ist, bspw. „www.rechtsanwalt-beispiel.de“. Aber auch hier gibt es Lösungen vom DAWR: Wir bieten Ihnen optional eine Subdomain wie bspw. „rechtsanwalt-beispiel.dawr.de“ mit der Ihr Anwaltseintrag direkt erreichbar ist. Sprechen Sie uns deswegen an.

Beispiel für die Verlinkungen auf die soziale Netzwerke aus einem Anwaltseintrag heraus

Verfassen Sie eigene Texte und Fachartikel – Wir verbreiten sie!

Hier im Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und auf dem Rechtsfragen-Portal refrago können Sie als Rechtsanwalt eigene Texte veröffentlichen. Wenn Sie einen Artikel für das Deutsche Anwaltsregister oder eine Rechtsfrage für refrago verfassen, bewerben wir Sie mit Ihrem Foto und einer Verlinkung auf Ihre Webseite direkt neben dem Beitrag. Rechtsuchende sehen damit gleich Ihre Anwaltskompetenz.

Jeder neu geschriebene Text wird von uns umfassend auf verschiedenen juristischen Webseiten beworben, die monatlich mehrere hundert­tausend Besucher zählen. So haben Sie die Chance auf noch mehr neue Mandate!

Viele Texte verbreiten sich auch sehr gut in den sozialen Netzwerken und erhalten hunderte „Likes“ bei facebook oder Google+!

Musteransicht einer Anwaltswerbung neben einer Rechtsfrage auf refrago.de (mit prominenter Unterstützung der sozialen Netzwerke)
Musteransicht einer Anwaltswerbung neben einem Artikel im DAWR (mit prominenter Unterstützung der sozialen Netzwerke)

Verschiedene auf refrago oder beim Deutschen Anwaltsregister veröffentlichte Texte erzielen Top-Positionen bei Google, so plazierte sich eine bei refrago veröffentlichte Rechtsfrage als 1. Treffer bei der Google-Suche nach „Rundfunkbeitrag Klage“.

Musteransicht eines Google-Suchergebnisses vom 07.11.2014

Zusätzlich wird Ihr Text auch im Newsletter von kostenlose-urteile.de beworben, der an über 22.000 Empfänger verschickt wird.

Ausgewählte Texte bewerben wir auch gezielt in den sozialen Netzwerken Google+ und Facebook, bspw. mit Postings über den Facebook-Account des DAWR oder unseres Partners kostenlose-urteile.de (über 28.000 Freunde).

Musteransicht des Facebook-Seite von kostenlose-urteile.de

Responsive Webdesign - Warum Sie auf moderne Web-Standards nicht verzichten müssen.

Die Verbreitung von Smartphones nimmt stetig zu, so dass Smartphones stärker verbreitet als normale Handys sind. Der Einsatz von Smartphones und Tablets hat die Programmierer von Webseiten vor neue Herausforderungen gestellt. Der oftmals deutlich kleinere Bildschirm, als wie er noch bei Desktop-Computern und Notebooks üblich war, macht es notwendig den Bildschirm noch besser auszunutzen, auch wenn der geringere Abstand zum Bildschirm meist kleinere Schriften möglich macht. Auch die steigende Verbreitung von Fernsehern mit Internetanschluss verstärkt dieses Problem, denn hier ist die Bildschirmfläche gegenüber einem Computermonitor viel größer. Ebenso steigt aber auch der Abstand mit zwischen Betrachter und Bild deutlich, was eine große Schrift nötig macht.

Das Deutsche Anwaltsregister (DAWR) hat sich dieser Herausforderung gestellt und verwendet ein Responsive Webdesign. Hier werden die Inhalte stets so verkleinert, vergrößert oder gar umsortiert, dass der Bildschirm möglichst sinnvoll und effizient genutzt wird. Hierzu gehört auch bei sehr großen Bildschirmen die Beschränkung der Darstellung auf einen Teil der zur Verfügung stehenden Fläche, denn zu lange Zeilen lassen sich nur schwer erfassen.

Nutzen Sie daher diesen Vorteil, um neue Mandanten zu gewinnen. Hier im Deutschen Anwaltsregister (DAWR) suchen Rechtsuchende einen Rechtsanwalt und erhalten stets eine auf Ihr Endgerät angepasste Darstellung, ohne unnötiges Scrollen. So ist es egal, ob jemand Ihren Marketing-Eintrag beim Surfen zu Hause oder unterwegs mit dem Handy findet, Sie kommen bei uns immer ganz groß raus.

Unsere Responsive Webdesign macht es möglich, die auf dem Bildschirm zur Verfügung stehende Fläche möglichst optimal zu nutzen - bei allen Geräten

Kein Homepage, aber bei Google vorn mit dabei!

Für jedes Informationsmedium im Internet ist eine gute Positionierung bei Google unabdingbar – auch für Anwaltssuchdienste, wie das Deutschen Anwaltsregister.

Große Portale, wie DAWR oder seine Partnerportale kostenlose-urteile.de oder refrago, haben einige Vorteile gegenüber kleinere Kanzleiwebseiten.

So können solche Portale mit großen Mengen an Informationen dienen, die sich auch noch regelmäßig ändern. Auf anwaltsregister.de sind dies die Fachartikel, die regelmäßig aktualisiert werden, oder auch die handgepflegten Anwaltslisten, wie bspw. „Anwaltsliste Verkehrsunfall: An welchen Anwalt kann ich mich wegen eines Verkehrsunfalls wenden?&l dquo; oder „Anwaltsliste zur Kündigung des Arbeitsvertrags: Welcher Anwalt vertritt Arbeitnehmer im Fall der Kündigung des Arbeitsplatzes?&l dquo;.

Dazu sammeln Sie viele Backlinks, durch Webmaster die Fachartikel verlinken oder durch „Likes“ oder Postings in sozialen Netzwerken. Backlinks, also Verlinkungen durch eine andere Webseite auf die eigenen Inhalte, sind aus Sicht der Suchmaschine eine redaktionelle Empfehlung durch einen Dritten. Viele Backlinks bedeuten, dass der verlinkte Inhalt von vielen Homepagebetreibern als empfehlenswert angesehen wird und daher wohl wichtig ist. Dies steigert die Bedeutung (das Ranking) in den Ergebnissen der Suchmaschine, besonders wenn die Links von selbst bedeutenden Webseiten kommen, wie bspw. Zeitungsverlagen. Da verschiedene Verlage und Blogs gern auf Quellen wie DAWR oder kostenlose-urteile.de zurückgreifen, fallen hier oft Backlinks in Form von Quellenangaben an.

Auch Unterseiten, wie die Anwaltsprofile (Marketing-Einträge), die selbst mit nur wenig Text und Schlüsselwörtern punkten können, profitieren von der allgemein hohen Bewertung der Domain „anwaltsregister.de“ durch Google. Hinzukommt natürlich, dass auch die einzelnen Seiten der Marketing-Einträge für das Einlesen durch die Suchmaschinen optimiert wurden. Sei es durch speziell angepasste Adressen (URLs), durch gut gewählte Titel und Beschreibungstexte oder die generelle Codegestaltung mit der Verwendung spezieller Markierungen, wie Sie sich Google wünscht.

Da auch Google immer weiter an der Verbesserung seiner Suchergebnisse arbeitet, können Sie versichert sein, werden wir auch stets aktiv bleiben, um das Deutsche Anwaltsregister an den neusten Stand der Technik anzupassen, ohne die Abwärtskompatibilität aus den Augen zu verlieren.

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Passt eine andere Aussage besser zu Ihnen als Rechtsanwalt?

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Meine Webseite findet keiner, aber mich soll man finden
Ich bin schon sehr präsent im Internet! Was kann ich noch besser machen?

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