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Deutsches Anwaltsregister

Anwalt gesucht? Anwalt gefunden!

Anwaltsmarketing 3.0Gewinnen Sie mehr Mandate!

Meine Webseite findet keiner, aber mich soll man finden

Auf den Inhalt kommt es an!

Ist eine Kanzleiwebseite erst einmal erstellt, bleiben die Inhalte der einzelnen Unterseiten in der Regel über lange Zeiträume die Gleichen. Beständige Verhältnisse mögen für das eigene Wohlbefinden gut sein, aber Suchmaschinen bevorzugen Veränderungen - und zwar möglichst regelmäßig. Eine Webseite auf der viel passiert, suggeriert Aktualität und Wichtigkeit.

Da meist jedoch im Arbeitsalltag wenig Zeit bleibt, die Webseite mit sich ständig ändernden Inhalten zu füllen, sollte man sich die Arbeit anderer zunutze machen, soweit dies erlaubt ist. So bieten beispielsweise Nachrichtenticker mit aktuellen Meldungen zu Gerichtsentscheidungen die Möglichkeit, Ihre Webseite vollautomatisch und regelmäßig mit neuen Inhalten zu versorgen. Unsere Empfehlung ist der Urteilsticker ra-newsflash der einmalig in Ihre Webseite integriert wird und sich dann automatisch aktualisiert, sobald neue Meldungen zur Verfügung stehen. Zudem bietet ein solcher Nachrichtenticker auch einen Mehrwert für Besucher der Webseite, die sich so über die aktuelle Rechtsprechung informieren können.

Auch sogenannte Backlinks (Links von externen Webseiten auf Ihren eigenenen Internetauftritt) bieten einen echten Nutzen für die Auffindbarkeit Ihrer Webseite. Externe Seiten, die auf Ihre Webseite verlinken, suggerieren Suchmaschinen, dass es sich bei der verlinkten Webseite um eine Seite mit wichtigerem Inhalt handelt.

Solche Backlinks erhalten Sie beispielsweise, indem Sie Ihre Kanzlei samt Webadresse in Anwaltssuchdiensten registrieren. Das diese Suchdienste in aller Regel wegen Ihres hohen Informationsgehalts sehr gut bei Google gefunden werden, ist der Gewinn in der Bewertung Ihrer eigenen Webseite besonders hoch.

RA-VIP-Kommentar - Werden Sie wichtig(er)!

Schreiben Sie bei unserem Partnerportal kostenlose-urteile.de zu einem Urteil nicht nur einfach einen Kommentar, sondern werten Sie ihn zu einem RA-VIP-Kommentar auf. So werden Sie optisch auffälliger dargestellt als Ihr Kollege um die Ecke und damit wichtiger. Mit jedem VIP-Kommentar zeigen Sie Ihre Anwaltskompetenz. Wir verlinken Ihren Kommentar automatisch mit Ihrer Kanzleiwebseite und wenn Sie möchten, auch mit Ihrem Profil in den sozialen Netzwerken, wie facebook, Google+ oder XING. Durch diese Verlinkungen kommen zukünftig mehr Besucher auf Ihre Internetseiten.

RA-VIP-Kommentare können Sie nicht nur auf kostenlose-urteile.de schreiben, sondern auch auf unserem Partnerportal refrago. So haben Sie noch mehr Chancen auf viele neue Mandate!

Musteransicht eines VIP-Kommentars - wahlweise als Kanzlei oder als Anwalt

Landing-Pages - Wenn Sie sich direkt an die Interessierten!

Werbung im Internet zu machen, heißt immer einen möglichst guten Kompromiss zwischen den Interessen des Werbenden und den Interessen des potentiellen Kunden zu finden.

Der Werbende möchte möglichst viele Informationen und Vorteile seines Produktes (oder im Falle der Rechtsanwälte seiner Dienstleistungen) rüberbringen, um den Internetnutzer von sich und seinem Produkt zu überzeugen. Der Internetnutzer, als potentieller Kunde des Werbenden, ist oft schnell genervt und nicht bereit lange Texte zu lesen, bis sein Interesse geweckt ist.

Hier greift des Marketing-Werkzeug Landing-Page, wie es viele Werbende im Internet einsetzen. Eine Landing-Page ist eine spezielle Unterseite, die oftmals durch das Menü selbst gar nicht erreichbar ist. Auf ihr werden Informationen über ein bestimmtes Produkt, eine bestimmte Dienstleistung gebündelt und meist mit einem bestimmten Angebot kombiniert. Wenn bspw. ein Händler Werbeanzeigen für einen bestimmten Staubsauger schaltet, wird er nicht auf die Startseite seiner Webseite verlinken, da hier potentielle Interessenten nicht gleich die passende Information finden und aufgeben. Vielmehr wird er eine Unterseite schaffen, die präzise die Vorzüge dieses Staubsaugers anpreist und vielleicht sogar einen Sonderpreis nennen.

Beispiel einer handgepflegten Anwaltsliste mit dem Link zur Landing-Page von Rechtsanwalt Eckes

Immer mehr Rechtsanwaltskanzleien nutzen diesen Weg bei Ihrem Marketing im Internet. So werden spezielle Unterseiten angelegt, die sich mit einem bestimmten Rechtsproblem, bez. dem Widerrufsjoker bei Darlehensverträgen, beschäftigen. Im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal oder Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr wurden sogar ganze Webauftritte nur zu dem jeweiligen Thema gestaltet.

Das Deutsche Anwaltsregister (DAWR) versucht in diesem Bereich seine Kunden tatkräftig zu unterstützen. So stellt das DAWR zu verschiedenen Themen handgefilterte Anwaltslisten zusammen, die sich erfahrungsgemäß gut bei Google platzieren. Kunden mit einem Marketing-TOP Eintrag werden auf diesen Listen nicht nur spezielle hervorgehoben, sondern können auch einen Link zu einer passenden Landing-Page platzieren. Ein freiformulierbarer Linktext (ggf. mit ausklappbaren Zusatzinformationen) wird mit Ihrer Landing-Page verlinkt. So nehmen Sie interessierte Besucher direkt an die Hand und führen Sie zu Ihrem speziellen Angebot. Dies wird gern in Zusammenhang mit kostenlosen Erstberatungen, passenden Pauschalangeboten oder Onlineberatungen genutzt.

Backlinks von großen Seiten machen Ihre Webseite interessanter!

Jeder wünscht sich mit seinen Informationen und Produkten möglichst weit oben im Suchergebnis von Google angezeigt zu werden. Dies gilt auch für Rechtsanwälte und ihre Kanzleiwebseiten, wobei gerade die Webauftritte von Anwaltskanzleien es oft schwer haben ein gutes Ranking zu erreichen.

Dies liegt oft daran, dass Anwaltsseiten die wichtigen Grundpfeiler eines guten Rankings nur schwer erfüllen können. Hierzu zählt guter, umfangreicher und sich möglichst oft ändernder Inhalt. Der Gedankengang den Google damit verfolgt, ist der, dass Seiten, die kaum Text haben, auch keine Informationen haben können. Seiten die sich selten ändern, sind nicht so aktuell, wie vor kurzem angepasste Inhalte. Die Suchenden wollen aber aktuelle Inhalte, wie Sie Urteilsticker wie ra-newsflash liefern. Der Umfang eines Webauftritts spielt insofern eine Rolle, als dass viele Texte viele Suchwörter abdecken können und oftmals ein gutes Gleichgewicht aus Suchwort und Textlänge bieten. Hier haben es große Portale, wie das Deutsche Anwaltsregister (DAWR) leichter als einzelne Kanzleiwebseiten.

Wer gut bei Google plaziert sein will, braucht starke Backlinks!

Durch die vielen Fachartikel, die das DAWR veröffentlicht, werden viele wichtige Suchbegriffe durch einen passenden Artikel abgedeckt und von Google als wichtig bewertet. Somit ist die Bedeutung der Domain „anwaltsregister.de“ höher als die Domain einer einzelnen Kanzlei. Bei Suchen nach bestimmten rechtlichen Themen in Zusammenhang mit einer bestimmten Region, haben dagegen die kleinen Kanzleiwebseiten die besseren Karten.

Ein weiterer Grundpfeiler von Googles Bewertungssystem sind Links. Jeder Link der auf einer Webseite gesetzt wird, ist aus Sicht der Suchmaschine eine redaktionelle Empfehlung. Einen Link der auf Ihre Webseite verweist, nennt man Backlink. Viele Backlinks bedeuten also, dass der verlinkte Inhalt von vielen Homepagebetreibern als empfehlenswert angesehen wird und daher wohl wichtig ist. Leider ist nun nicht jeder Link gleich viel wert. Links von selbst bedeutenden Webseiten, wie bspw. www.spiegel.de oder Wikipedia, sind viel wertvoller als Links von unbedeutenden Seiten oder gar aus Werbeanzeigen heraus. Leider sind solche Verlinkungen für Rechtsanwälte kaum zu kriegen.

Mit einem entsprechendem Marketing-Eintrag beim Deutschen Anwaltsregister erhalten Sie mindestens einen Link von einer Webseite mit einer erhöhten Bewertung durch Google, nämlich dem DAWR. Dies verschafft Ihnen einen direkten Vorteil gegenüber Ihren Konkurrenten, die solche Backlinks nicht haben. Potenziert wird dies dadurch, wenn Sie eigene Fachartikel beim DAWR und dessen Partnerportalen veröffentlichen, wo ebenfalls verlinkt wird, aber andere Domains als Quelle des Links genutzt werden. Auch RA-VIP-Kommentare bei kostenlose-urteile.de haben den gleichen Effekt.

Verfassen Sie eigene Texte und Fachartikel – Wir verbreiten sie!

Hier im Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und auf dem Rechtsfragen-Portal refrago können Sie als Rechtsanwalt eigene Texte veröffentlichen. Wenn Sie einen Artikel für das Deutsche Anwaltsregister oder eine Rechtsfrage für refrago verfassen, bewerben wir Sie mit Ihrem Foto und einer Verlinkung auf Ihre Webseite direkt neben dem Beitrag. Rechtsuchende sehen damit gleich Ihre Anwaltskompetenz.

Jeder neu geschriebene Text wird von uns umfassend auf verschiedenen juristischen Webseiten beworben, die monatlich mehrere hundert­tausend Besucher zählen. So haben Sie die Chance auf noch mehr neue Mandate!

Viele Texte verbreiten sich auch sehr gut in den sozialen Netzwerken und erhalten hunderte „Likes“ bei facebook oder Google+!

Musteransicht einer Anwaltswerbung neben einer Rechtsfrage auf refrago.de (mit prominenter Unterstützung der sozialen Netzwerke)
Musteransicht einer Anwaltswerbung neben einem Artikel im DAWR (mit prominenter Unterstützung der sozialen Netzwerke)

Verschiedene auf refrago oder beim Deutschen Anwaltsregister veröffentlichte Texte erzielen Top-Positionen bei Google, so plazierte sich eine bei refrago veröffentlichte Rechtsfrage als 1. Treffer bei der Google-Suche nach „Rundfunkbeitrag Klage“.

Musteransicht eines Google-Suchergebnisses vom 07.11.2014

Zusätzlich wird Ihr Text auch im Newsletter von kostenlose-urteile.de beworben, der an über 22.000 Empfänger verschickt wird.

Ausgewählte Texte bewerben wir auch gezielt in den sozialen Netzwerken Google+ und Facebook, bspw. mit Postings über den Facebook-Account des DAWR oder unseres Partners kostenlose-urteile.de (über 28.000 Freunde).

Musteransicht des Facebook-Seite von kostenlose-urteile.de
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