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Versicherungsrecht | 19.04.2018

Wider­spruchs­joker

Geld zurück durch Widerspruch: Göddecke Rechts­anwälte erreichen Rück­abwicklung einer Lebens­versicherung der Gothaer

Widerspruch bei Lebens- und Renten­versicherungen lohnt sich

Trennen Sie sich mit einem finanziellen Maximum von Ihrer veralteten Lebens- oder Renten­versicherung. Überlassen Sie dabei einem spezialisierten Anwalt die Korrespondenz mit dem Versicherer und profitieren Sie so schnell und sicher von dem „Wider­spruchs­joker“.

Der Mandant der Göddecke Rechts­anwälte hatte im Jahr 1998 eine Lebens­versicherung bei der Gothaer abgeschlossen. Nachdem die ursprünglich in Aussicht gestellten Renditen jedoch in den Folgejahren nicht erreicht wurden, sondern stetig sanken, erklärte er mit Hilfe der Göddecke Rechts­anwälte den Widerspruch.

Mandant erhält Versicherungsbeiträge und erwirtschafteten Gewinn zurück

Der Versicherer erstattete daraufhin sämtliche geleisteten Versicherungs­beiträge zurück. Zusätzlich zahlte er noch den mit den Beiträgen erwirtschafteten Gewinn aus. Es erfolgte lediglich ein geringer Abzug für den zwischen­zeitlich genossenen Versicherungs­schutz (Todesfall, Berufs­unfähigkeit u. Ä.).

Mehrwert durch Widerspruch

Wer an den „wahren Wert“ seiner Lebens- oder Renten­versicherung heran möchte, kann den „Wider­spruchs­joker“ für sich nutzen. Gerade anders als bei einer Kündigung darf der Versicherer bei einem Widerspruch die Kosten für den Abschluss und die Verwaltung des Vertrags nicht von dem Ihnen zustehenden Erstattungs­betrag abziehen.

Rück­kaufs­wert:

bezeichnet den Betrag, den ein Versicherer bei Kündigung an den Versicherungs­nehmer zurück­zahlt. Der Versicherer bringt hierbei seine Abschluss- und Verwaltungs­kosten in Abzug, sodass der Kunde dabei oftmals weniger erhält, als er einbezahlt hat.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserem Know-How

Es lohnt sich seine alten Unterlagen in die Hand zu nehmen und sich von einem Experten beraten zu lassen. Dieser könnte in Ihren Unterlagen enormes Potenzial erkennen und bares Geld für Sie rausschlagen. Reichen Sie also Ihre Unterlagen einfach zur kosten­freien Prüfung bei uns ein.

Punkte für Ihre Check-Liste

Prüfen Sie:

  • ob Sie Ihre Versicherung zwischen dem 01.01.1995 und dem 31.12.2007 abgeschlossen haben
  • ob Ihre Vertrags­unterlagen eine Widerspruchs­belehrung enthalten

Oft enthalten die Unterlagen der Versicherer auch falsche Wider­spruchs­belehrungen. Lassen Sie diese Widerspruchs­belehrung durch uns kostenfrei prüfen.

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