[16.04.2021] 



Mieter müssen nach einem Urteil des Landgerichts München I die Wartungskosten für Rauchmelder zwar übernehmen - aber nur, wenn der Vermieter vorher ganz ausdrücklich darauf hingewiesen hat. „Grundsätzlich können Betriebskosten nur dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies vorher im Einzelnen vereinbart wurde“, entschied das Gericht mit am Freitag veröffentlichtem Urteil (Az. 31 S 6492/20). „Da dem Mieter deutlich gemacht werden muss, welche Betriebskosten auf ihn übergewälzt werden, ist es erforderlich, auch die „sonstigen Betriebskosten“ im Einzelnen zu benennen.“